„Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen.“
— Albert Schweitzer
24 Stunden / Tag & Nacht

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam der verstorbenen Person in einem Feuerbestattungssarg eingebettet und zunächst in einem Krematorium eingeäschert. Die verbleibende Asche wird dann in eine Kapsel eingefüllt, die anschließend in einer Urne in einem Urnengrab eines städtischen oder kirchlichen Friedhofes beigesetzt wird. Am Tag der Beisetzung kann eine individuelle Trauerfeier stattfinden, bei der die Trauergesellschaft von der verstorbenen Person Abschied nehmen kann, um sie anschließend auf dem Weg zur Grabstelle zu begleiten, bevor die Urne ins Erdreich herabgelassen oder in eine Urnennische bzw. Urnenmauer eingesetzt wird.

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam der verstorbenen Person in einem Erdbestattungssarg eingebettet und in einem Erdgrab eines städtischen oder kirchlichen Friedhofes beigesetzt. Am Tag der Beisetzung kann eine individuelle Trauerfeier stattfinden, bei der die Trauergesellschaft von der verstorbenen Person Abschied nehmen kann, um sie anschließend auf dem Weg zur Grabstelle zu begleiten, bevor der Sarg ins Erdreich herabgelassen wird.

Bei der Baumbestattung wird die Asche der verstorbenen Person in einer biologisch abbaubaren Urne zwischen den Wurzeln eines Baumes in einem Bestattungswald beigesetzt.
Am Tag der Beisetzung kann eine Trauerfeier im Bestattungswald stattfinden, bei der die Trauergesellschaft die verstorbene Person zur Grabstelle begleiten und anschließend während einer individuellen Trauerzeremonie Abschied nehmen kann, bevor die Urne an einem Baum beigesetzt wird.

Bei der Erdbestattung wird der Leichnam der verstorbenen Person in einem Erdbestattungssarg eingebettet und in einem Erdgrab eines städtischen oder kirchBei der Seebestattung wird die Asche der verstorbenen Person einer Reederei übergeben und in eine meerwasserlösliche Seeurne eingefüllt, die bei einer Schiffsfahrt in ausgewiesenen Küstengewässern der Nord- und Ostsee im Meer beigesetzt wird. Die exakten Koordinaten der Beisetzungsstelle werden anschließend auf einer Seekarte festgehalten und den Angehörigen übergeben. Auf Wunsch kann eine Trauergesellschaft die Beisetzungsfahrt begleiten, bei der sie während einer Trauerzeremonie von der verstorbenen Person Abschied nehmen kann, bevor die Urne anschließend ins Wasser herabgelassen wird.lichen Friedhofes beigesetzt. Am Tag der Beisetzung kann eine individuelle Trauerfeier stattfinden, bei der die Trauergesellschaft von der verstorbenen Person Abschied nehmen kann, um sie anschließend auf dem Weg zur Grabstelle zu begleiten, bevor der Sarg ins Erdreich herabgelassen wird.

Bei der Naturbestattung in den Bergen wird die Asche der verstorbenen Person in der Natur verstreut. Da das Verstreuen von Asche in Deutschland jedoch nicht gestattet ist, muss eine Urne mit der Asche in die Schweiz überführt werden, da dort diese Art der Bestattung erlaubt ist. Außerdem erlauben es die Schweizer Gesetze, dass Angehörige die Urne für eine persönliche und zeitlich unbefristete Abschiednahme aufbewahren können, bevor die Überführung in die Schweiz erfolgt.

Wenn bestattungspflichtige Hinterbliebene aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht für die Kosten einer Bestattung aufkommen können, besteht die Möglichkeit, dass diese im Rahmen einer Sozialbestattung vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen werden, um eine einfache, aber würdevolle Erd- oder Feuerbestattung zu ermöglichen.
Der Antragsteller muss kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, um einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen zu können.
Anspruchsberechtigt sind bereits Personen mit einem nachweislich niedrigen Einkommen oder einer geringen Rente.
Der Antrag auf Kostenübernahme kann vor oder auch nach der Beauftragung eines Bestattungsunternehmens beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten Wünsche und Vorstellungen für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell absichern, um Hinterbliebene im Trauerfall zu entlasten. In einem Bestattungsvorsorge-Vertrag werden alle getroffenen Entscheidungen schriftlich festgelegt, womit Sie die Sicherheit haben, dass hinsichtlich der Bestattung in Ihrem Sinne gehandelt wird.
Wir bieten Ihnen eine Sterbevorsorge für jeden finanziellen Rahmen und beraten Sie dazu gerne in einem persönlichen Gespräch. Hierfür können Sie uns gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten persönlich in unserem Bestattungshaus ansprechen oder telefonisch einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
FAQ Fragen
Dann ist das zu tun …. und dann das …
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